Abgeltungssteuer
Seit dem 01.01.2009 fallen auf alle Kapitalerträge wie Zinsen, Kursgewinne oder Dividenden, die über dem Sparerpauschalbetrag von 801 Euro im Jahr bei Alleinstehende bzw. 1602 Euro im Jahr bei Ehepaare liegen, pauschal 25 Prozent Abgeltungssteuer an.
Die Abgeltungssteuer wird direkt von der Bank an das Finanzamt überwiesen.